Mit uns sind Sie immer gut beraten!

Beruflich und privat.

Lohn-, Finanz- und Rechnungswesen

Wir decken Ihren gesamten Beratungsbedarf

Vermittlung von Know-How

Grundwissen oder Optimierung

Herzlich Willkommen bei

Nadine Getachw

Steuerberatungsgesellschaft mbH

Ihrem kompetenten und freundlichen steuerlichen Berater aus dem Herzen von Bonn.

Wir bieten Ihnen

Viele Jahre Berufserfahrung der Geschäftsführerin sind verbunden mit Einblicken in verschiedenste Unternehmen und Branchen. Unsere Mandanten schätzen den erfahrenen Blick, unsere Kreativität und den engagierten Einsatz in der Begleitung ihrer langfristigen Unternehmensplanung. Entscheidungen mit Weitblick zu treffen, erleben wir immer wieder als beste Krisenprävention. Deshalb unterstützen wir Sie nicht nur in Ihrem Tagesgeschäft, sondern gestalten mit Ihnen die Zukunft Ihres Unternehmens.

Was unsere Mandanten sagen

Referenzen

Als IT-Systemhaus mit dem Beratungsschwerpunkt für Steuerberater, müssen wir technisch und fachlich stets "up to date" sein. Wir fühlen uns von Frau Getachw sehr gut beraten und freuen uns auf viele weitere erfolgreiche Jahre.

ITR Service GmbH

Rufen Sie uns gleich an unter +49 228 90901190

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Hier finden Sie uns...

 

Nadine Getachw Steuerberatungsgesellschaft mbH
Theodor-Heuss-Straße 14
53177 Bonn

Tel.: 0228 / 90 90 11 90
Fax: 0228 / 90 90 11 99
E-Mail: info@getachw-steuerberaterin.de

Aktuelles

Unsere Blogs

Mehr erfahren +26 März 2018 Von Getachw in Aktuelles, Finanz- und Rechnungswesen, Steuerberatung

Blitzlicht Steuern / Recht / Wirtschaft – April 2018

Sehr geehrte Damen und Herren, der Werbungskostenabzug bei einer doppelten Haushaltsführung kommt nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige seine Arbeitsstätte auch von der Hauptwohnung aus in zumutbarer Weise täglich erreichen kann. Wann eine Berufsausbildung endet, hat Auswirkungen auf die steuerliche Berücksichtigung von Kindern. Ist das Ende der Berufsausbildung gesetzlich festgelegt, kann – unabhängig von der
Mehr erfahren +23 Februar 2018 Von Getachw in Aktuelles, Steuerberatung

Blitztlich Steuern / Recht / Wirtschaft – März 2018

Sehr geehrte Damen und Herren, Pensionszusagen können steuerlich nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich erteilt wurden und eindeutig sind. Dies gilt auch für spätere Änderungen. Die Grundsätze der Überversorgung sind bei endgehalts-abhängigen Versorgungszusagen nicht anzuwenden. Übt ein Steuerpflichtiger verschiedene, wirtschaftlich eigenständige Betätigungen aus, so ist für jede einzelne zu prüfen, ob es sich dabei um
getachw-schneegass-steuerberater-kinder-vermietung-unternehmen-erbschaftsteuerMehr erfahren +08 Februar 2018 Von Getachw in Aktuelles, Steuerberatung

Blitzlicht Steuern, Recht, Wirtschaft – Februar 2018

Sehr geehrte Damen und Herren, fallen bei einem Mietobjekt größere Erhaltungsaufwendungen an, können diese über mehrere Jahre verteilt werden. Nach Rechtsprechung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg sollen Erben noch unverbrauchte Aufwendungen steuerlich nicht geltend machen können. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat jüngst geklärt, dass es für den Vorsteuerabzug ausreicht, wenn der leistende Unternehmer in seiner Rechnung
OBEN
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